Häufige Fragen (FAQ)

Benötige ich eine ärztliche Verordnung?

Für die angebotene private ergotherapeutische Behandlung bei eRgo am Rhein ist nicht in jedem Fall eine ärztliche Verordnung erforderlich.

Eine ärztliche Verordnung kann jedoch sinnvoll sein, insbesondere wenn eine medizinische Diagnose oder ein konkreter therapeutischer Bedarf vorliegt. Für eine Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung oder Beihilfe ist eine ärztliche Verordnung oftmals erforderlich.

 

Wie läuft der Ersttermin ab?

Im Ersttermin geht es darum, Ihre individuelle Lebens- und Alltagssituation sowie Ihre persönlichen Ziele und Anliegen zu erfassen. Der Schwerpunkt liegt auf der ergotherapeutischen Befunderhebung, bei Bedarf ergänzt durch standardisierte Tests und Assessments.

Zum Behandlungsbeginn gehören außerdem gesetzlich vorgegebene Formalitäten wie die Einwilligung zur Datenverarbeitung und eine schriftliche Behandlungsvereinbarung.

 

Warum kann die Leistung nicht über die gesetzliche Versicherung abgerechnet werden?

Für eine Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung sind neben weiteren Voraussetzungen  geeignete Praxisräume und eine entsprechend vorgeschriebene Praxisausstattung erforderlich. Da eRgo am Rhein als reine Hausbesuchspraxis konzipiert ist, biete ich keine Abrechnung über die GKV an.

 

Findet die Behandlung ausschließlich als Hausbesuch statt?

Ja. Die Behandlung erfolgt grundsätzlich als Hausbesuch - in ihrem häuslichen Umfeld oder in einer Pflegeeinrichtung. Ist es für das Therapieziel sinnvoll, kann die Behandlung nach Absprache auch an einem anderen geeigneten Ort stattfinden.
 

Was kostet eine Behandlung?

Vor Beginn der Behandlung erhalten Sie eine transparente Honorarvereinbarung. Gerne informiere ich Sie vorab telefonisch oder per E-Mail über die anfallenden Kosten.

 

Wie erfolgt die Abrechnung?

Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihnen oder nach Vereinbarung mit Ihren Angehörigen bzw. gesetzlichen Vertretung. Die Rechnung kann anschließend bei der privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle zur Erstattung eingereicht werden. 

 

Übernimmt meine private Krankenversicherung die Kosten vollständig?

Die Höhe der Erstattung hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle. Gerne stelle ich Ihnen hierfür eine Honorarübersicht zur Verfügung.

 

Kann ich einen Termin absagen?

Ja. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen möglichst mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen.

Bei einer akuten Erkrankung, einer unerwarteten Verschlechterung einer chronischen Erkrankung oder einem anderen unvorhersehbaren Ereignis ist eine kurzfristigere Absage selbstverständlich möglich. 

Bitte informieren Sie mich auch, wenn Sie oder eine Person in Ihrem Haushalt an einer ansteckenden Erkrankung leiden. Da ich mit vielen Menschen in Kontakt komme möchte ich gegebenenfalls besondere Schutz- und Hygienemaßnahmen ergreifen können. 

Wird ein vereinbarter Termin ohne nachvollziehbaren Grund nicht rechtzeitig abgesagt oder kann ohne vorherige Mitteilung nicht stattfinden, kann ein Ausfallhonorar gemäß der Honorarvereinbarung berechnet werden.

 

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